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SatzungUta Kroder2019-11-19T15:57:16+01:00
Mitgliedschaft & Satzung
- Mitfrau des Vereins kann jede Lesbe ab 40 Jahren werden, die als Mädchen geboren und sozialisiert wurde und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann eine Aufnahme ablehnen ohne Angabe von Gründen.
- Die Mitfrauen zahlen Beiträge. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitfrauenversammlung.
- Eine Mitfrau kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand austreten.
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