Mitgliedschaft & Satzung

  1. Mitfrau des Vereins kann jede Lesbe ab 40 Jahren werden, die als Mädchen geboren und sozialisiert wurde und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann eine Aufnahme ablehnen ohne Angabe von Gründen.
  3. Die Mitfrauen zahlen Beiträge. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitfrauenversammlung.
  4. Eine Mitfrau kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand austreten.

Satzungsdownload